1. Rechtsträger
Träger der Musikschule ist der Verein "Freie Evangelische Musikschule Johann Anastasius Freylinghausen e.V." Dessen Satzung regelt alle vereinsrechtlichen Angelegenheiten und kann unter "Verein" eingesehen werden.
2. Aufgaben
Die Musikschule fördert die musische Bildung und Erziehung auf der Grundlage des christlichen Glaubens: Die Lehrer sind Christen, die ihren Dienst als Ausdruck ihres Glaubens verstehen. Zur qualifizierten instrumentalen und vokalen Ausbildung im Einzelunterricht gehört die besondere Akzentuierung der geistlichen Musik in ihrer Vielfalt. Darüberhinaus wird das Musizieren und Singen in unterschiedlichen Ensemles (Chor, Band, Kammermusik, Bläsergruppe und Orchester) gepflegt. Ziel ist die Vermittlung von Musik als Ausdruck der Freude und des Glaubens. Außerdem sollen lernschwache, sozial benachteiligte und behinderte Kinder besonders gefördert werden.
3. Teilnahmeberechtigung
An der Musikschule werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet. Nach entsprechender Eignung ist jeder berechtigt, eine instrumentale oder vokale Ausbildung aufzunehmen bzw. in einem bestehenden Ensemble mitzuwirken. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
4. Ausbildungsbeginn
Die Ausbildung kann zu Beginn eines jeden Monats begonnen werden. Eine Unterrichtsstunde zum Kennenlernen ist vorher kostenlos möglich.
5.Unterrichtsmodelle
Das Unterrichtsprogramm bietet zwei Modelle.
Modell A: Abonnement
Modell K: Kursunterricht
6 Gebührenpflicht
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt zu Beginn eines Quartals. In Ausnahmefällen kann eine monatliche Zahlung vereinbart werden. Zum Beginn des Unterrichts und bei evenuellen Veränderungen (Unterrichtsform, Gebührenänderung, Ausfall, Krankheit etc.) erhält der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte einen Gebührenbescheid.
7. Einzel- und Gruppenunterricht, Ensembles
Der Einzelunterricht findet in der Regel 45 Min./Woche oder 30Min./Woche statt. Vierzehntägiger Unterricht kann vereinbart werden. Instrumentaler-Gruppenunterricht wird nur in einzelnen Fächern angeboten. Ensembleproben dauern 90 Minuten. Auftritte bei Konzerten, Gottesdiensten u.s.w. werden geplant
8. Kündigung
Die Kündigungskonditionen sind vom jeweiligen Unterrichtsmodell abhängig.
Modell A: Der Unterrichtsvertrag gilt ein Jahr ab Anmeldedatum und wird bei nicht erfolgter Kündigung um jeweils ein Jahr verlängert. Die Kündigung ist bis spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Jahresende möglich.
Während des Abonnementsjahres ist eine monatliche Kündigung möglich, wenn für
in Anspruch genommene Monate die Differenz zum Kurssystem nachgezahlt wird.
Beispiel:
Möchte ein Schüler nach 3 Monaten im Abonnementsystem (60,-Euro pro Monat) kündigen, zahlt er für diese 3 Monate die Differenz zum Kursunterricht (3 x 12,- Euro) nach.
Modell K: Der Kursunterricht kann monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorlage geeigneter Unterlagen aus folgenden Gründen zulässig:
Wegzug aus dem Stadtgebiet, schwere Erkrankung des Schülers, Grundwehrdienst, Zivildienst.
Die Musikschule kann die Ausbildung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, wenn eine Fortsetzung des Unterrichts nicht mehr sinnvoll erscheint. Hierüber entscheidet der Lehrer in Absprache mit dem Schüler oder seines Erziehungsberechtigten.
Die Musikschule kann die Ausbildung fristlos kündigen, wenn der Schüler durch sein Verhalten hierzu Anlass gibt und dem Ausbilder eine Fortsetzung des Unterrichtes nicht zugemutet werden kann oder der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigter seiner Gebührenpflicht entsprechend der Gebührenordnung nicht nachgekommen ist.
Änderungen: Alle Um- und Abmeldungen müssen in schriftlicher Form vorliegen.