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Gebühren PDF  | Drucken |
     

     Modell A: Abonnement 
     Modell K: Kursunterricht
 

     Die angegebenen Beträge sind monatliche Gebühren. 
   
Modell A: Abonnement         
bis 20 Jahre bis 27 Jahre  ab 28 Jahre
Einzelunterricht
45 Minuten/Woche

60,- Euro 65,- Euro  67,- Euro
Einzelunterricht
30 Minuten/Woche

45,- Euro 47,- Euro 49,- Euro
Gruppenunterricht
45 Minuten/Woche

35,- Euro 37,50 Euro  39,50 Euro 
Gruppenunterricht
30 Minuten/Woche

 
25,- Euro  27,- Euro  28,- Euro 





Modell K: Kursunterricht
bis 20 Jahre              
bis 27 Jahre           
ab 28 Jahre             
Einzelunterricht
45min/Woche
72,- Euro
72,- Euro
72,- Euro
Einzelunterricht
30min/Woche
50,- Euro
50,- Euro
50,- Euro
Gruppenunterricht
45min/Woche
43,- Euro
43,- Euro
43,- Euro
Gruppenunterricht
30min/Woche
30,- Euro
30,- Euro30,- Euro
Theorie/Gehörbildung ohne Hauptfachunterricht

Theorie/Gehörbildung mit
Hauptfachunterricht
20,- Euro


frei
23,- Euro


4,- Euro
25,- Euro


5,- Euro
Ensemblefach
ohne Hauptfach
5,- Euro
8,- Euro
10,- Euro 
Ensemblefach
mit Hauptfach
frei4,- Euro 5,- Euro 

























                               









  


Musikalische Früherziehung             95,- Euro pro Halbjahr




Gebührenermäßigung von 10% sind nur im Unterrichtsmodell A möglich:
Für das zweite und jeweils weitere Hauptfach, für Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Arbeitslosengeld II-Empfänger, Geschwisterkinder (bis 18 Jahre), Schwerbeschädigte und Rentner.
Ermäßigungen können nicht summiert werden.
Die Höhe der Gebühren für Tagesseminare oder spezielle Kurse wird im Einzelnen nach dem Prinzip der kostendeckenden Umlage festgelegt.
Erstattungen: Der Schüler hat keinen Anspruch auf Nachholung des von ihm versäumten Unterrichts.
Sind Lehrer oder Schüler länger als 2 Wochen krank, werden die Gebühren ab diesem Zeitpunkt erstattet bzw. mit den nachfolgenden Gebühren verrechnet.
Die gesetzlichen Schulferien und Feiertage in Sachsen-Anhalt sind auch in der Freylinghausen-Musikschule unterrichtsfreie Zeit.
Änderungen: Alle Um- und Abmeldungen müssen in schriftlicher Form vorliegen.